Nachbarschaftsrecht
Ein paar wichtige Regeln gibt es zu beachten, damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt!
| Nachbarschaftsrecht |
Die Anlage und Pflege eines schönen Gartens bereitet vielen Naturliebhabern Freude. Allerdings wird der heimische Garten nicht selten zum Ausgangspunkt heftiger Konflikte und lang andauernden Unfriedens zwischen den Nachbarn; ob es nun der zu nah an der Gartengrenze gelegene Komposthaufen ist, der laut bellende Hund, die herumstreunende Katze der Nachbarskinder oder auch ein unästhetisch ansehnlicher Gartenzwerg, der das manchmal empfindliche Gemüt stört. Aufschluss darüber, welche nachbarlichen Belästigungen von wem zu dulden sind, geben die Regeln des Nachbarrechts.
Solche Regelungen können beispielsweise Einfriedungen, Pflanzabstände, Bodenerhöhungen betreffen. Auch der Überhang von Wurzeln und Zweigen oder das Laub von Bäumen führt oft zum Streit.
Das Nachbarrecht verfolgt den Zweck, im Nachbarschaftsverhältnis auftretende Konflikte in einer sozialverträglichen Einigung zu lösen. Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn regeln, finden sich an mehreren Stellen. Grundlegend sind aber die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 903 bis §§ 924).
Daneben finden sich ergänzende Regelungen in diversen Gesetzen, allen voran den Nachbarrechtsgesetzen und Bauordnungen der Länder und Kommunen. Der gerechte Ausgleich widerstreitender Interessen unter Nachbarn kann es aber in Einzelfällen auch erfordern, über die gesetzlichen Regelungen des Nachbarrechts hinauszugehen. Entscheidungsgrundlage ist dann das so genannte Gemeinschaftsverhältnis, das eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben für den besonderen Bereich des Zusammenlebens von Grundstücksnachbarn, aus dem die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme entspringt, darstellt.
Informieren Sie sich anhand der Infobroschüre des Landes MV.
Auch hier stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
















